Die Präsenz Christi im Heiligen Abendmahl:
Eine Erklärung der Anglikanischen Kirche in Deutschland (ehemals Ref. Episkopalkirche)
Hermeneutische Grundlage
Klassische anglikanische Lehre gründet sich zuvörderst auf der Heiligen Schrift, die allein verlässliche norma normans. Unsere Schriftauslegung geht aus einer Auseinandersetzung mit der Überlieferung der ungeteilten Kirche, insbesondere aus der Zeit der ersten vier Konzilien hervor. Im lehrmäßigen Konsens dieser Epoche erkennen traditionelle Anglikaner apostolische Tradition. Bei der Beurteilung „bloß kirchlicher“ (im Gegensatz zu offensichtlich apostolischer) Tradition im Lichte dieses Erbes aus Schrift und Überlieferung bedienen wir uns der vom Schöpfer gegebenen, von Christus vielfach gebrauchten und durch das Werk des Heiligen Geist in den Wiedergeborenen gereinigten Vernunft. Die kirchliche Verkündigung soll auf diese Weise die Gläubigen zu einem tieferen Verständnis der offenbarten Wahrheit führen. Allerdings kann die Kirche nie etwas als heilsnotwendigen Glaubenssatz vorlegen, was nicht direkt aus der Heiligen Schrift entnommen oder zwingend aus ihr ableitbar ist.
Die Umrisse traditioneller anglikanischer Lehre sind nicht allein und auch nicht hauptsächlich von unserem Bekenntnis, den Neununddreißig Religionsartikeln (in ihrem kontroverstheologischen historischen Kontext verstanden) vorgegeben, sondern – getreu der für den Anglikanismus äußerst wichtigen theologischen Regel lex orandi, lex credendi – auch durch unsere Agende, das Allgemeine Gebetbuch (Book of Common Prayer) samt dem anglikanischen Ordinale (Weiheliturgien zum Ordo: Diakonat, Presbyterat, Episkopat). Dieses wird von den meisten anglikanischen Geistlichen und Laien als ebenso wichtiges Lehrdokument für die anglikanische Identität betrachtet wie die Neununddreißig Artikel. Hierin liegt ein deutlicher Unterschied etwa zur evangelisch-lutherischen Tradition, in welcher niemals eine Agende auch nur ansatzweise die Bedeutung der Confessio Augustana oder von Luthers Katechismen erreicht hat.
Geschichte traditioneller anglikanischer Lehre
Die vorgenannten Grenzen lassen durchaus eine gewisse theologische Breite zu, die gelegentlich als „anglikanische Freiheit“ bezeichnet wird. (Diese betrifft auch das genaue Verständnis der Euraristie.) Dies lässt sich auch historisch gut nachvollziehen. Die kirchengeschichtlichen Wurzeln der anglikanischen Kirche liegen (a) in dem traditionell großen Selbstbewusstsein der beiden englischen Kirchenprovinzen unter den Provinzen der lateinischen Kirche, (b) in den Fernwirkungen der Vorreformation von John Wyclif (1330-1384), dem maßgeblichen Vorbild des tschechischen Vorreformators Jan Hus (1371-1415), (c) in der frühen Rezeption lutherischer Schriften durch spätere kirchenleitende Theologen wie Erzbischof Thomas Cranmer (1489-1556). Äußerer Anlass für den Bruch mit Rom war der bekanntermaßen rein machtpolitisch bedingte Wunsch König Heinrichs VIII. (1491-1547) nach einer katholischen Nationalkirche unabhängig von römischer Jurisdiktion.
Bereits während der Reformation unter der Regierungszeit König Eduards VI. (1547-1553) und der Konsolidierung unter der Herrschaft von Königin Elisabeth I. (1558-1603) versammelte die anglikanische Kirche sowohl Theologen, die vom Calvinismus beeinflusst waren (Low Church) wie etwa Erzbischof Thomas Cranmer als auch dezidiert anglokatholische Stimmen, wie etwa die Theologen-Bischöfe John Jewel (1522-1571) und Lancelot Andrewes (1555-1626). Das Erstarken des anglokatholischen Flügels unter Erzbischof William Laud (1573-1645) führte zur calvinistisch-puritanischen Revolution und schließlich zu einer ausgleichenden Restauration, für die das Allgemeine Gebetbuch von 1662 steht.
Die Reformierte Episkopalkirche entstand in den 1870er Jahren aus der Opposition evangelikal geprägter Kleriker und Laien der Episkopalkirche unter Leitung des episkopalen Weihbischofs George Cummins gegen einen oberflächlichen Ritualismus in dieser Kirche. (Jener reformiert-evangelikale Einschlag wird etwa in unserer Präambel deutlich.) Gleichwohl war Bischof Cummins sehr wohlwollend gegenüber authentischem Anglokatholizismus eingestellt, was etwa in seiner Hochschätzung des hochkirchlich gesonnenen William Augustus Muehlenberg zum Ausdruck kam, welchen er für einen Bischofsstuhl der „neu-formierten“, eben Reformierten Episkopalkirche vorsah. (Er lehnte jedoch ab und blieb trotz aller Missstände der alten Episkopalkirche treu.)
Als die Episkopalkirche und andere Kirchenprovinzen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft in den 1970er Jahren begannen, radikale Neuerungen einzuführen wie etwa die Ordination von „Priesterinnen“, entstanden neue traditionell-anglikanische, vorrangig anglokatholisch geprägte Jurisdiktionen in Nordamerika. Die Reformierte Episkopalkirche begann bald den Dialog mit diesen Jurisdiktionen. Mit der anglokatholischen Anglikanischen Provinz Amerikas wurde eine Vereinbarung über Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft geschlossen, nachdem zuvor ein (durchaus historisch zu nennendes) Konsensdokument mit dem Titel Anglican Belief and Practice ratifiziert worden war. Die Reformierte Episkopalkirche, einschließlich des deutschen Internationalen Bistums (Anglikanische Kirche i.D.e.V.), vereint heute reformierte Anglikaner und Anglokatholiken. In gewissem Sinne kann Anglican Belief and Practice als eine Bekenntnisschrift angesehen werden.
Anglokatholische Theologie, deren frühe Exponenten hochgeachtete Theologen auf Bischofsstühlen wie Lancelot Andrewes und John Jewel waren, hat nicht nur alle theologischen Richtungen des Anglikanismus nachhaltig geprägt – einschließlich der Theologie der evangelikalen (nach ihrem Selbstverständnis vehement antikatholischen) Church Society des Vereinigten Königreichs und eben auch der offiziellen kirchenamtlichen Theologie der Reformierten Episkopalkirche (wie das zuvor zitierte Dokument Anglican Belief and Practice beweist). Einen noch größeren Einfluss hatte die anglokatholische Theologie auf die anglikanische Liturgie – und damit nach dem zuvor über die Rolle der Regel lex orandi, lex credendi im Anglikanismus auch auf die kirchenamtliche Theologie der gesamten Anglikanischen Kirchengemeinschaft. Zwar legte schon Erzbischof Cranmer eine gewisse Ehrfurcht vor der byzantinischen Liturgie an den Tag, indem er etwa das zweite Antiphongebet der Chrysostomus-Liturgie in das anglikanische Tagzeitengebet aufnahm. Doch war das von ihm unter Einfluss kontinentaler Reformatoren vorgesehene eucharistische Formular von 1552 – in deutlichem Gegensatz zu dem im besten Sinne katholischen von 1549 – insofern aus hochkirchlicher Perspektive defizitär als eine Epiklese fehlte. Dass diese Liturgie überhaupt eine Approbation erfuhr, lag an liturgischen Wendungen, die wörtlich verstanden auf die Realpräsenz Christi in den Elementen Brot und Wein anspielten; aufgrund dieser verweigerte auch ein an Rom orientierter Bischof wie Stephen Gardiner seine Zustimmung nicht, obgleich Erzbischof Cranmer dessen Interpretation der Agende zurückgewiesen haben soll. Das karolinische Formular von 1662 für die englische Kirche nahm dann die deutlichsten reformierten Änderungen zwischen den Liturgien von 1549 und 1552 zurück.
In der für den amerikanischen Anglikanismus später so wichtigen schottischen Kirchenprovinz (Schwurverweigerer gegenüber dem reformierten Thronfolger Wilhelm von Oranien) hingegen blieb man bei dem Kompromiss von 1662 nicht stehen, sondern stellte den katholischen Charakter der Liturgie von 1549 wieder her. Insbesondere enthält die schottische Liturgie eine explizite Epiklese nach den Einsetzungsworten. Der erste anglikanische Bischof in Amerika, Samuel Seabury, wurde von der Schottischen Episkopalkirche und nicht der Kirche von England konsekriert – mit der Auflage, dass er jenseits des Atlantiks die schottische Kommunionsliturgie und nicht die englische durchsetzen würde. Seit 1789 enthalten alle nordamerikanischen Agenden stets eine „schottische“ Abendmahlsliturgie mit Epiklese und Darbringungsgebet nach den Einsetzungsworten.
Die Wiederentdeckung des anglikanischen einschließlich anglokatholischen Erbes in der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika und Europa spiegelt sich auch liturgisch wider. Sowohl die englische Liturgie von 1662 („traditionell“) als auch („alternativ“) die schottisch-amerikanische in der Fassung von 1928 sind als eucharistische Liturgien zugelassen. Im deutschen Missionsbistum ist letztere die verbreitere, und auch die Kommunionsliturgie von 1549 darf für besondere Anlässe verwendet werden. Hier die Übersetzung der schottisch-amerikanischen Epiklese:
„Nach Deiner allmächtigen Güte lass es Dir gefallen, mit Deinem Wort und heiligem Geist diese Deine Gaben und Geschöpfe des Brots und des Weins zu segnen und zu heiligen, damit wir, indem wir dieselben nach der heiligen Einsetzung Deines Sohnes, unseres Heilands Jesu Christi, empfangen, zum Andenken Seines Todes und Leidens an Seinem heiligen Leib und Blut Teil haben mögen.“
[Protestantisch-bischöfliche Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika: Das Buch des gemeinschaftlichen Gebets, New York 1847, Ordnung der Communion, S. 186.]
Abendmahlsverständnis der Reformierten Episkopalkirche in Deutschland
Wir lehren, dass die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl geistlich und real ist: In den Elementen von Brot und Wein wird den Gläubigen eine geistliche, aber nicht minder reale, Stärkung durch Leib und Brot Christi angeboten. Die Gegenwart unseres gepriesenen Erlösers ist geistlich insoweit sie vom Heiligen Geist vermittelt wird und sich rationalistischen Erklärungsversuchen entzieht. Der Heilige Geist bewirkt die Gegenwart Christi, fokussiert auf die Elemente Brot und Wein als Leib und Blut Christi. Dass es sich hierbei nicht um eine subjektiv-figurative, sondern eine objektiv-reale Gegenwart handelt, wird aus den objektiv nachvollziehbaren Konsequenzen würdigen oder unwürdigen Empfangs des hochheiligen Sakraments deutlich. Die Eucharistie vergegenwärtigt Christi Sühnopfer am Kreuz aber ist selbst kein solches.
Schriftbeweis
[Alle Schriftstellen zitiert nach der Übersetzung D. Martin Luthers in der Überarbeitung von 1912.]
Der HErr Jesus beschreibt das Manna als alttestamentlichen Typos Seines Leibes. Sein gesegneter Leib und Sein gesegnetes Blut sind nicht nur Stärkung, sondern gewöhnlich Voraussetzung für das ewige Leben:
Ich bin das lebendige Brot, vom Himmel gekommen. Wer von diesem Brot essen wird, der wird leben in Ewigkeit. Und das Brot, daß ich geben werde, ist mein Fleisch, welches ich geben werde für das Leben der Welt. Da zankten die Juden untereinander und sprachen: Wie kann dieser uns sein Fleisch zu essen geben? Jesus sprach zu ihnen: Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Werdet ihr nicht essen das Fleisch des Menschensohnes und trinken sein Blut, so habt ihr kein Leben in euch. Wer mein Fleisch isset und trinket mein Blut, der hat das ewige Leben, und ich werde ihn am Jüngsten Tage auferwecken. Denn mein Fleisch ist die rechte Speise, und mein Blut ist der rechte Trank. Wer mein Fleisch isset und trinket mein Blut, der bleibt in mir und ich in ihm. Wie mich gesandt hat der lebendige Vater und ich lebe um des Vaters willen, also, wer mich isset, der wird auch leben um meinetwillen. Dies ist das Brot, das vom Himmel gekommen ist; nicht, wie eure Väter haben Manna gegessen und sind gestorben: wer dies Brot isset, der wird leben in Ewigkeit. [Joh 6,51-58]
Der HErr setzt Sein Blut mit dem eucharistischen Kelch gleich. Er offenbart, dass Sein Blut einen Neuen Bund begründet und bezeichnet das von Ihm vergossene Blut als Sühnopfer:
Da sie aber aßen, nahm Jesus das Brot, dankte und brach's und gab's den Jüngern und sprach: Nehmet, esset; das ist mein Leib. Und er nahm den Kelch und dankte, gab ihnen den und sprach: Trinket alle daraus; das ist mein Blut des neuen Testaments, welches vergossen wird für viele zur Vergebung der Sünden. [Mt 26,26-28]
Der heilige Apostel Paulus beschreibt die welt-immanenten Auswirkungen eines unwürdigen Empfangs des Sakraments des Leibes und Blutes des HErrn:
Denn so oft ihr von diesem Brot esset und von diesem Kelch trinket, sollt ihr des HERRN Tod verkündigen, bis dass er kommt. Welcher nun unwürdig von diesem Brot isst oder von dem Kelch des HERRN trinket, der ist schuldig an dem Leib und Blut des HERRN. Der Mensch prüfe aber sich selbst, und also esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch. Denn welcher unwürdig isst und trinket, der isst und trinket sich selber zum Gericht, damit, dass er nicht unterscheidet den Leib des HERRN. Darum sind auch viele Schwache und Kranke unter euch, und ein gut Teil schlafen. [1 Kor 11,26-30]
Der Apostel stellt klar, dass das auf Golgatha vergossene Blut und nur dieses das Sühneopfer ist:
Denn mit einem Opfer hat er in Ewigkeit vollendet die geheiligt werden. Es bezeugt uns aber das auch der heilige Geist. Denn nachdem er zuvor gesagt hatte: Das ist das Testament, das ich ihnen machen will nach diesen Tagen", spricht der HERR: "Ich will mein Gesetz in ihr Herz geben, und in ihren Sinn will ich es schreiben, und ihrer Sünden und Ungerechtigkeit will ich nicht mehr gedenken." Wo aber derselben Vergebung ist, da ist nicht mehr Opfer für die Sünde. [Hebr 10,14-18; zitiert Jer 31,33-34]
Patristischer Traditionsbeweis
Der heilige Johannes von Damaskus lehrt, dass die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl real ist, aber vom Heiligen Geist auf unerklärliche Weise vermittelt und insofern geistlich:
"Es sprach Gott: „Das ist mein Leib“, und: „Das ist mein Blut“, und: „Das tuet zu meinem Andenken.“ Und durch sein allmächtiges Gebot geschieht es, bis er kommt. Denn so heißt es: „Bis er kommt.“ [1Kor 11,26] Und es kommt durch die Anrufung (Epiklese) als Regen auf dies neue Ackerfeld die überschattende Kraft des Hl. Geistes. Denn wie Gott alles, was er gemacht, durch die Wirksamkeit des Hl. Geistes gemacht hat, so schafft auch jetzt die Wirksamkeit des Hl. Geistes das Übernatürliche, das nur der Glaube fassen kann. „Wie wird mir das geschehen,“ sagt die heilige Jungfrau, „da ich keinen Mann erkenne?“ Der Erzengel Gabriel antwortet: „Der Hl. Geist wird auf dich herabkommen, und die Kraft des Allerhöchsten dich überschatten.“ [Lk 1,34f] Und jetzt fragst du, wie das Brot Leib Christi und der Wein und das Wasser Blut Christi wird. Auch ich sage dir: Der Hl. Geist kommt hinzu und wirkt das, was Begreifen und Denken übersteigt. [...]
Zweckdienlich ist auch folgende Bemerkung: Wie auf natürliche Weise das Brot durch Essen und der Wein und das Wasser durch Trinken in Leib und Blut des Essenden und Trinkenden verwandelt werden, und nicht ein Leib entsteht, der von seinem früheren Leibe verschieden ist, so wird auch das Opferbrot und Wein und Wasser durch die Anrufung und Herabkunft des Hl. Geistes auf übernatürliche Weise in den Leib und das Blut Christi verwandelt, und es sind nicht zwei, sondern es ist ein und derselbe. Es gereicht denen, die es im Glauben würdig empfangen, „zur Vergebung der Sünden“ [Mt 26,28], zum ewigen Leben und zum Schutze des Leibes und der Seele; denen aber, die es im Unglauben unwürdig genießen, zur Züchtigung und Strafe, gleichwie auch der Tod des Herrn den Gläubigen Leben und Unvergänglichkeit zum Genusse der ewigen Seligkeit ist, den Ungläubigen und Mördern des Herrn aber zur ewigen Strafe und Pein gereicht. [...]
Das Brot und der Wein sind nicht ein Bild des Leibes und Blutes Christi — das sei ferne —, sondern der vergottete Leib des Herrn selbst. Denn der Herr selber sprach: „Das ist mein Leib“, nicht: [Das ist] ein Bild des Leibes, und nicht: [Das ist] ein Bild des Blutes, sondern: „[Das ist] mein Blut.“ Und vorher sagte er zu den Juden: „Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esset und sein Blut nicht trinket, so habt ihr kein Leben in euch. Denn mein Fleisch ist wahrhaftige Speise, und mein Blut ist wahrhaftiger Trank.“ [Joh 6,53.55] Und wiederum: „Wer mich ißt, wird leben.“ [Joh 6,57]
[Johannes von Damaskus: Genaue Darlegung des orthodoxen Glaubens (Expositio fidei), Buch IV, Kapitel XIII, "Von den heiligen, makellosen Mysterien des Herrn"; BKV 1, Bd. 44, S. 210-13]
Klassisch-anglikanischer Traditionsbeweis (Neundunddreißig Artikel)
Wie eingangs erwähnt, ergibt sich ein korrektes Verständnis anglikanischer Lehre nur durch gleichzeitige Berücksichtigung des Bekenntnisses (Neununddreißig Artikel) und der Agende. En Auszug der Agende (Epiklese) ist bereits oben zitiert worden. Die Neununddreißig Artikel lehren:
„Das Mahl des Herrn ist nicht nur ein Zeichen der Liebe, welche die Christen untereinander - einer mit dem anderen - haben sollen, sondern es ist vielmehr das Sakrament unserer Erlösung durch Christi Tod.
Für diejenigen, die es auf rechte Art würdig und gläubig empfangen ist "das Brot, das wir brechen", die Gemeinschaft des Leibes Christi und ebenso der "gesegnete Kelch" die Gemeinschaft des Blutes Christi.
Die Transubstantiation (oder die Verwandlung der Substanz des Brotes und des Weines) beim Herrenmahl kann aus der Heiligen Schrift nicht bewiesen werden, sondern steht den klaren Worten der Schrift entgegen, zerstört das Wesen des Sakraments und hat zu mancherlei Aberglauben Anlaß gegeben. Der Leib Christi wird im Herrenmahl nur in himmlischer und geistlicher Weise gegeben, empfangen und gegessen. Das Mittel aber, wodurch der Leib Christi im Abendmahl empfangen und gegessen wird, ist der Glaube.“
[Neununddreißig Artikel. Artikel XXVIII. "Vom Heiligen Abendmahl".]
Traditionsbeweis anhand einer neueren Bekenntnisschrift
[ABP = Anglican Belief and Practice. A Joint Affirmation of the Reformed Episcopal Church and the Anglican Province of America", October 4, 2001]
Zur Hermeneutik wird festgestellt:
„Es wird anerkannt, dass die Neununddreißig Glaubensartikel, das Allgemeine Gebetbuch und das Ordinale die Grenzen anglikanischen Glaubens und seiner Ausübung festlegen.“ [ABP II, 1. Absatz]
„Der sicherste Weg, auf welchem die Kirche die Wahrheit ihrer Lehre prüfen kann ist das Studium der Heiligen Schrift. Dieses Studium soll innerhalb der Überlieferung der Kirche und mit Gebrauch rechter Vernunft erfolgen.“ [ABP III, Vorbemerkung]
Im Hinblick auf die Realpräsenz Christi im Heiligen Abendmahl wird bekannt:
„Die Heilige Schrift lehrt klarerweise das, was traditionell die Lehre von der Realpräsenz genannt wird. (Mt 26,26-29; Mk 14,22-25, Lk 22,17-20, Joh 6,48-58, 1Kor 11,23-32.) Kurz gefasst ist Jesus Christus wirklich, wahrhaft und einzigartig gegenwärtig in der Eucharistiefeier, in welcher die vom HErrn gebrauchten Elemente Brot und Wein als Fokus dienen. Die Gegenwart unseres HErrn soll auch im Leben der ganzen ecclesia militans et triumphans, dessen örtliche Manifestation die eucharistische Gemeinde ist, gefeiert werden. Anglikaner sind unwillig, über diese grundlegende Definition hinaus zu gehen – außer, dass die Theorie der Transsubstantiation als Dogmatismus abgewiesen und die Rolle des Heiligen Geistes bei der Feier des Sakraments betont wurde. (Beispielsweise schreibt Lancelot Andrewes in Responsio ad Apologiam Cardinalis Bellarmini: ,Bei der Ankunft der allmächtigen Kraft des Wortes, die Natur wird verändert, so dass das, was vorher ein bloßes Element war, nun ein göttliches Sakrament wird, wobei die Substanz nichtsdestotrotz das bleibt, was sie vorher war'; vgl. auch Artikel XXVIII.) In den Worten von John Cosin: ,Was die Art und Weise der Gegenwart des Leibes Blutes unseres HErrn im gebenedeiten Sakrament betrifft, so [...] gehen wir ihr nicht mit verwirrenden Untersuchungen nach; sondern nach dem Vorbild der ursprünglichen und reinsten Kirche Christi überlassen wir dies der Macht und Weisheit unseres HErrn.' (Historia Transubstantiatonis Papalis, cap. 1)“
[ABP IV, Vorbemerkung, Taufe]
Еs wird auch bekräftigt, dass die Eucharistie oder das Abendmahl von Christus eingesetzt wurde, eine wahrhaftige Teilhabe an Seinem Leib und Blut zu sein, ein Sakrament unserer geistlichen Nahrung und unseres Wachstums in Ihm und ein Unterpfand unserer Gemeinschaft mit Ihm und miteinander als Glieder Seines geheimnisvollen Leibes. Es gibt nur ein Opfer für die Sünde ・ das eine Opfer Christi, ein für alle Mal dargebracht am Kreuz. Dieses eine Opfer ist die vollkommene Erlösung, Sühne und Genugtuung für die Sünden der ganzen Welt. Somit kann die Eucharistie nicht als Sühneopfer an Gott den Vater bezeichnet werden. Schließlich kann die mittelalterliche Transsubstantiationslehre, wie es in Artikel XXVIII heißt, „aus der Heiligen Schrift nicht bewiesen werden・, noch kann irgendeine dogmatische Definition das Geheimnis der Realpräsenz Christi in der Eucharistie erfassen. Das Geheimnis der Realpräsenz kann nur durch Glauben bekräftigt werden." [ABP IV, Bekräftigung, letzter Absatz]
Anhang
Übersicht über die Neununddreißig Artikel (1562 Latein / 1571 Englisch)
Die Neununddreißig Artikel leiten sich in ihrer Grundstruktur von einem frühen anglikanisch-lutherischen Konsensdokument noch aus der henricianischen Reformation ab, den Wittenberger Artikeln von 1536. Mehrere wichtige Passagen sind direkt der Confessio Augustana oder der Confessio Wirttembergia (Eingabe württembergischer lutherischer Theologen an das Tridentinum) entnommen.
Art. I-V (Dreifaltigkeit und Inkarnation): Inhalt des Apostolikums
Art. VI-VIII (Offenbarung): Altes und Neues Testament sind das Wort Gottes, enthalten alles zum Heil Notwendige; die drei altkirchlichen Bekenntnisse sind zwingend aus der Heiligen Schrift beweisbar
Art. IX-XVIII (Anthropologie und Soteriologie, vgl. CA II, IV): Die Erbsünde hat den freien Willen, auch zur Hinwendung zu Gott zerstört; Rechtfertigung vor Gott und Heil wird den Auserwählten durch Christus allein zuteil; hieraus folgen notwendig Früchte guter Werke, die nicht überverdienstlich sein können.
Art. XIX-XXXIV (Ekklesiologie und Sakramentenlehre, vgl. CA XIV, XIII): Kennzeichen der wahren sichtbaren Kirche (reine Predigt und rechte Sakramentsverwaltung); Fehlbarkeit auch historischer bedeutsamer Teilkirchen; Unterordnung der Autorität der Kirche unter die Heilige Schrift; Abweisung gewisser römischer Lehren; Bedeutung von Ordination oder Beauftragung für öffentliche Wortverkündigung; Predigt in der Volkssprache; nur zwei Sakramente allgemein zum Heil notwendig; Sakramente nicht bloß Zeichen, sondern wirksame Zeichen; Verwerfung des Donatismus; Taufwiedergeburt; Präsenz Christi in den eucharistischen Elementen; Zurückweisung der Transsubstantiationslehre; Kommunion unter beiderlei Gestalt, Vollkommenheit des Kreuzesopfers Christi; kein Pflichtzölibat, auch nicht für Bischöfe.
Art. XXXVI (Vermischtes): Orthodoxie der eduardianischen Homilienbücher; Orthodoxie und Suffizienz des eduardianischen Ordinale; zeitliche Güter der englischen Kirche gehören dem Monarchen; Wehrdienst, Privatbesitz und Eide sind Christen gestattet.
Einführende deutschsprachige Literatur zum Anglikanismus
Artikel in LThK und TRE, ferner: G. Gaßmann, Die Lehrentwicklung im Anglikanismus. Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte, Band 2, Göttingen 1998. S. 353-410
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